„Klimaneutral", „nachhaltig", „energieeffizient": Was die EmpCo-Richtlinie für Unternehmen bedeutet
Warum Maschinenbauer, technische Mittelständler und B2C-Unternehmen ihre Umweltversprechen jetzt auf den Prüfstand stellen sollten
Ich gebe es offen zu: Als ich zum ersten Mal von der EmpCo-Richtlinie gehört habe, war meine erste Reaktion ein schlichtes „Betrifft uns das überhaupt?" Wir sind eine B2B-Internetagentur, kein Konsumgüterhersteller. Wir verkaufen keine Produkte im Onlineshop. Und trotzdem habe ich mich danach hingesetzt und bin die Nachhaltigkeitsaussagen auf unserer eigenen Website durchgegangen – und habe an einigen Stellen nachgeschärft. Nicht aus Panik. Sondern weil ich gemerkt habe: Die Frage, ob eine Aussage wie „nachhaltig" wirklich das hält, was sie verspricht, ist berechtigt. Und sie wird zunehmend gestellt.
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie also konkret für Unternehmen – insbesondere für Maschinenbauer und den technischen Mittelstand? Und was gilt für B2C-Marken? Darum geht es in diesem Artikel.
Hinweis vorab: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
EmpCo kurz erklärt: Was ändert sich?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition" – also die EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim ökologischen Wandel. Das Ziel ist klar: Irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sollen eingedämmt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können.
In Deutschland wird die Richtlinie vor allem über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) umgesetzt. Die wesentlichen neuen Regelungen sollen ab dem 27. September 2026 anzuwenden sein – also in naher Zukunft.
Welche Aussagen konkret unter Druck geraten:
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Pauschale Umweltaussagen ohne klaren Beleg oder Kontext
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Klimaversprechen, die nicht präzise definiert sind
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Siegel und Labels, deren Kriterien und Prüfmethoden nicht nachvollziehbar sind
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Zukunftsversprechen zu Klimazielen, Kreislaufwirtschaft oder Reparierbarkeit ohne konkrete Grundlage
Es wird also nicht Nachhaltigkeitskommunikation an sich verboten – sondern Kommunikation, die mehr verspricht, als sie belegen kann.
B2C oder B2B? Eine wichtige Unterscheidung
Die entscheidende Frage ist dabei: An wen richtet sich deine Kommunikation?
Wer Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, sollte die EmpCo-Anforderungen unmittelbar prüfen. Onlineshops, Verpackungstexte, Verbraucherwerbung, Produktseiten – all das ist klar im Fokus der neuen Regelungen.
Für reine B2B-Kommunikation gelten die speziellen EmpCo-Verbote nicht automatisch unmittelbar. Aber: Das bedeutet keineswegs, dass B2B-Unternehmen mit beliebigen Umweltversprechen werben dürfen. Das allgemeine Irreführungsverbot des UWG gilt auch im Verhältnis zu Unternehmenskunden. Und dort, wo Kommunikation öffentlich ist – also auf der Website, auf Messen, in Social Media – kann sie prinzipiell auch Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen.
Vier Situationen, die du kennen solltest:
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B2C (direkt): Onlineshop, Verpackung, Endkundenwerbung – hier sind die EmpCo-Anforderungen unmittelbar relevant. Handlungsbedarf besteht jetzt.
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Reines B2B (geschlossen): Individuelles Angebot, technisches Datenblatt im Kundenportal, interne Unterlagen – fallen nicht automatisch unter die speziellen EmpCo-Verbote. Aussagen müssen aber trotzdem wahr, klar und belegbar sein.
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Öffentliche B2B-Kommunikation: Website, Messeauftritt, LinkedIn, Pressemitteilungen – diese Kanäle erreichen verschiedene Zielgruppen und sollten besonders sorgfältig geprüft werden.
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B2B2C: Wenn deine Maschinen, Komponenten oder Anlagen mittelbar in eine Endkundenkommunikation gelangen – zum Beispiel weil dein Kunde einen Claim von dir in seiner Werbung weiterverwendet – solltest du Claims klar eingrenzen und dokumentieren.
Wichtig: Nicht nur Behörden können eine Beanstandung anstoßen. Je nach Anspruchsgrundlage können auch Mitbewerber und bestimmte qualifizierte Verbände gegen unzulässige geschäftliche Handlungen vorgehen. Die gestiegene Aufmerksamkeit für Umweltclaims kann die praktische Relevanz von Abmahnungen und Unterlassungsansprüchen erhöhen. Nicht jede Beanstandung ist automatisch berechtigt – aber gerade deshalb ist eine saubere Dokumentation der beste Schutz.
Welche Nachhaltigkeitsclaims sind besonders sensibel?
Manchen fällt erst beim zweiten Hinschauen auf, wie vage die eigenen Umweltaussagen tatsächlich sind. Hier sind vier Typen, auf die du besonders achten solltest:
🔍 Pauschale Begriffe
„Nachhaltig", „umweltfreundlich", „grün", „klimafreundlich" oder „ressourcenschonend" – all das klingt gut, ist aber problematisch, wenn unklar bleibt, was genau gemeint ist. Solche Begriffe suggerieren einen umfassenden Vorteil, obwohl vielleicht nur ein einzelner Teilaspekt belegt werden kann.
🌡️ Klimaversprechen
„100 Prozent klimaneutral" ist eine der häufigsten – und gleichzeitig eine der anspruchsvollsten – Aussagen. Bezieht sich das auf das Produkt? Den Standort? Den gesamten Lebenszyklus? Welcher Anteil ist echte Reduktion, welcher Anteil Kompensation? Und für welchen Zeitraum gilt das? Diese Fragen müssen beantwortet sein, bevor die Aussage in die Kommunikation geht.
⚙️ Technische Effizienzversprechen
„30 Prozent weniger Energieverbrauch" ist eine Aussage, die im Maschinenbau oft auftaucht – und grundsätzlich legitim ist. Aber: Gegenüber welchem Vergleichsmodell? Unter welchen Betriebsbedingungen? Auf Basis welcher Messmethode? Ohne diese Angaben bleibt auch eine konkrete Zahl eine Behauptung.
🔄 Zukunfts- und Kreislaufversprechen
„Bis 2030 klimaneutral", „vollständig recycelbar", „reparaturfreundlich" – solche Aussagen brauchen konkrete Kriterien, klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Nachweise. Ohne konkreten Plan und nachvollziehbare Kriterien bleibt das eine Absichtserklärung, kein Versprechen.
Das Prinzip dahinter ist einfach:
Nicht: „Unsere Maschine ist besonders nachhaltig."
Besser: „Die Maschine reduziert im definierten Referenzbetrieb den Energieverbrauch um 18 Prozent gegenüber dem Vorgängermodell – gemessen nach [Norm/Methode]."
Der genaue Wortlaut muss natürlich zu deinen tatsächlichen Daten passen. Aber die Richtung ist klar: Konkrete Zahlen mit Kontext überzeugen mehr als große Worte – und sind rechtlich deutlich sicherer.
Was das konkret für Maschinenbau und technischen Mittelstand bedeutet
Gerade im technischen B2B passiert ein bestimmtes Muster immer wieder: Ein gemessener Effizienzwert aus dem Datenblatt wird auf der Website zu einem pauschalen Umweltversprechen. Das passiert nicht aus schlechter Absicht – aber es ist trotzdem ein Problem.
Drei Szenarien, die in der Praxis häufig vorkommen:
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Der Ökostrom am eigenen Standort wird als „klimaneutrales Produkt" kommuniziert – obwohl Produktion, Lieferkette und Nutzungsphase nicht einbezogen sind.
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Die Website wird überarbeitet und Claims werden präzisiert – aber alte PDFs, Präsentationen und Messegrafiken laufen mit den alten Formulierungen weiter.
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Ein Kunde übernimmt einen technischen Claim in seine eigene B2C-Kommunikation – ohne zu wissen, dass der ursprüngliche Claim nur für einen bestimmten Betriebsfall gilt.
Resultat: Die Lücke liegt oft nicht im bösen Willen, sondern in fehlender Abstimmung zwischen Marketing, Vertrieb und den technischen Fachabteilungen.
Es ist immens wichtig, dass du Produkt-, Prozess-, Standort- und Unternehmensclaims sauber trennst. Entscheidend sind dabei immer: Zielgruppe, Kanal, Zeitraum, Vergleichsmaßstab und Nachweis.
Was du jetzt praktisch tun kannst
Du musst kein Rechtsexperte sein, um einen guten ersten Schritt zu machen. Eine strukturierte Bestandsaufnahme reicht für den Anfang:
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Alle Claims sammeln: Website, Produktseiten, PDFs, Datenblätter, Präsentationen, Messeunterlagen, Social Media und Partnerunterlagen – alles auf einen Blick.
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Für jeden Claim festhalten: Was wird behauptet? Worauf bezieht es sich? Wer soll es verstehen? Kann die Aussage Endkunden erreichen?
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Nachweis dokumentieren: Datenquelle, Messmethode, Systemgrenze, Zeitraum, Vergleichsmaßstab und verantwortliche Person.
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Aussage präzisieren oder streichen: Wenn ein Claim nicht belastbar belegt werden kann, sollte er eingeschränkt, präzisiert oder gestrichen werden.
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Prozesse einführen: Freigabe- und Aktualisierungsroutinen für Marketing und Vertrieb, damit neue Claims nicht wieder unkontrolliert entstehen.
Fünf Leitfragen, die bei jedem einzelnen Claim helfen:
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Was genau wird behauptet?
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Worauf bezieht sich die Aussage?
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Unter welchen Bedingungen gilt sie?
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Welcher belastbare Nachweis liegt vor?
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Könnte ein Kunde oder Endkunde die Aussage umfassender verstehen als intern gemeint?
Wettbewerbsrisiko, Abmahnungen und Greenhushing
Was passiert eigentlich, wenn eine Aussage problematisch ist?
Mögliche Folgen können – je nach Fall – Abmahnung, Unterlassungserklärung, gerichtliches Verfahren, Kosten, Reputationsschaden und interne Korrekturkosten sein. Eine Vertragsstrafe entsteht aber nicht automatisch durch eine ungenaue Formulierung. Sie kann insbesondere dann relevant werden, wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde und danach gegen die darin enthaltenen Verpflichtungen verstoßen wird.
Wichtig zu verstehen: Nicht nur Behörden, sondern auch Mitbewerber und bestimmte qualifizierte Verbände können eine Beanstandung anstoßen. Nicht jede Beanstandung ist berechtigt – aber gerade deshalb ist eine saubere Dokumentation der beste Schutz.
Und dann gibt es noch das Phänomen, das in der Branche als Greenhushing bekannt ist: Unternehmen, die echte Nachhaltigkeitsleistungen aus Angst vor Abmahnungen, Kritik oder dem Vorwurf des Greenwashings gar nicht mehr kommunizieren. Das ist verständlich – aber als Reaktion oft übertrieben.
Die bessere Antwort lautet nicht Schweigen, sondern Präzision. Gerade Maschinenbauer haben einen echten Vorteil: Ihre technischen Fortschritte sind messbar, dokumentierbar und nachvollziehbar. Wer Messwerte, Betriebsbedingungen und Systemgrenzen offenlegt, kommuniziert nicht weniger – er kommuniziert glaubwürdiger.
Fazit: Nicht leiser werden, sondern präziser
Die EmpCo-Richtlinie und die Änderungen im UWG verbieten Nachhaltigkeitskommunikation nicht. Sie erhöhen den Anspruch an Präzision, Nachweisbarkeit und den Kontext, in dem Umweltvorteile dargestellt werden.
Für B2C-Unternehmen gilt: Jetzt handeln, Aussagen prüfen, Nachweise hinterlegen. Für B2B-Unternehmen gilt: Differenzieren, nicht ignorieren. Öffentliche Kommunikation und mögliche Ansprüche von Mitbewerbern machen das Thema auch ohne direkten Verbraucherbezug relevant.
Und für alle gilt: Wer Nachhaltigkeit nicht nur behauptet, sondern sauber erklärt, muss nicht leiser werden. Er wird glaubwürdiger – und im technischen B2B oft sogar überzeugender.
Was du jetzt tun solltest: Sammle deine Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, prüfe deren Geltungsbereich und hinterlege die jeweiligen Nachweise. Für die konkrete rechtliche Bewertung einzelner Aussagen solltest du zusätzlich qualifizierte Rechtsberatung einbeziehen.
📚 Quellen und weiterführende Informationen
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Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 (EmpCo-Richtlinie) – EUR-Lex
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Umweltbundesamt – Stärkerer Schutz vor Greenwashing in deutsches Recht umgesetzt
Dieser Artikel stellt eine allgemeine Einordnung dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzesstand, Inkrafttreten und aktuelle juristische Auslegung sollten vor Veröffentlichung eigener Kommunikation erneut geprüft werden.
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